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Abschlussarbeiten

Als Abschlussarbeiten gelten in CAMPUSonline

  • Bachelorarbeiten,
  • Masterarbeiten und
  • Zulassungsarbeiten.

Bei Anmeldung der Arbeiten werden diese im System erfasst. Andere Prozesse wie bspw. die Themenvergabe, die Bestätigung der Themen durch den Prüfungsausschuss oder etwaige Betreuungsvereinbarungen werden nicht mit CO bearbeitet.

Abschlussarbeiten anzeigen

Um die Abschlussarbeiten Ihrer OE zu öffnen, wählen Sie die Applikation „Abschlussarbeiten“. Hier finden Sie alle Abschlussarbeiten Ihrer OE.

Im Menübereich rechts können Sie auswählen, nach welchen Kriterien die Abschlussarbeiten in der Liste angezeigt werden sollen.

Abschlussarbeit eintragen

Wenn Ihre OE eine Abschlussarbeit betreut, muss diese auch dort in CAMPUSonline eingetragen werden. Klicken Sie dazu in der Liste der Abschlussarbeiten oben rechts bei Aktion auf Kandidat/in anmelden. Es öffnet sich ein neues Fenster.

Geben Sie bei Matrikelnummer/Name die Matrikelnummer oder den Nachnamen der Studierenden ein und klicken Sie auf Suchen. Falls nur eine Studierende gefunden wurde, werden deren Daten eingetragen. Falls mehrere Studierende in Frage kommen, wird eine Auswahl angezeigt. Falls die Studierende in mehrere Studiengänge eingeschrieben ist, müssen Sie ein Studium auswählen, für das die Abschlussarbeit eingetragen wird.

Im Anschluss können Sie den Typ der Abschlussarbeit eintragen und die Sprache der Arbeit auswählen. Darunter können Sie den Titel der Arbeit einfügen. Bei Themenbekanntgabe/Beginn müssen Sie das Anmeldedatum eintragen. Die späteste Abgabe der Arbeit lassen Sie bitte leer. Die Abgabefrist wird vom Prüfungsamt überprüft, sobald Sie die Arbeit eingetragen haben, und hinzugefügt.

Die ECTS Credits dürfen ebenfalls nicht ergänzt werden, da sie nach dem Anlegen dem Studium entsprechend automatisch eingetragen werden. Nehmen Sie bitte hier keine Änderungen vor.

Wählen Sie im Anschluss bei „Durchführende Organisation“ die richtige OE aus. Bitte geben Sie zusätzlich bereits die Betreuenden der Arbeit an. Ist nur eine betreuende Person vorhanden, können Sie das Feld „Beurteilende*r“ füllen, bei mehreren Betreuenden lassen Sie dieses leer und füllen die darunter liegenden (1. Betreuung, 2. Betreuung) aus.

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass der Anmeldezeitpunkt/Beginnzeitpunkt der Abschlussarbeit und auch die Abgabefrist nicht mehr durch den Lehrstuhl verändert werden dürfen, nachdem der späteste Abgabetermin vom Prüfungsamt hinzugefügt worden ist. Sollte eine Änderung in Ausnahmefällen notwendig sein, wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Prüfungsamt.

Fristverlängerung

Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit müssen Studierende je nach Fachbereich über das Prüfungsamt und/oder den Prüfungsausschuss beantragen. Die neue späteste Abgabe wird ggf. vom Prüfungsamt eingetragen. Hinweise zur Fristverlängerung und das dazugehörige Antragsformular finden Studierende auf den Webseiten der jeweiligen Prüfungsämter. Bitte verweisen Sie Ihre Studierenden bei Fragen an diese Stellen.

Abschlussarbeit entgegennehmen

Studierende müssen ihre Abschlussarbeiten ausnahmslos über das Prüfungsamt einreichen. Auf den Seiten der Prüfungsämter erhalten Sie Informationen in welcher Form (digital und in Papier oder nur digital) die Arbeit eingereicht werden muss.

Abschlussarbeit beurteilen

Die Beurteilung der Abschlussarbeiten wird ausnahmslos vom Prüfungsamt eingetragen. Bitte leiten Sie dazu das oder die Gutachten an das Prüfungsamt weiter.

Umgang mit Zulassungsarbeiten in Lehramtsstudien

In den Lehramtsstudiengängen werden Zulassungsarbeiten geschrieben, die für die Studierenden erfasst werden müssen. Das Vorgehen unterscheidet sich hierbei nach gewählter Schulform.

Bei Lehramt für Gymnasien schreiben die Studierenden eine Bachelorarbeit, die nach dem oben beschriebenen Vorgehen von den Lehrstühlen als Bachelor-Abschlussarbeit angelegt wird. Im Nachgang rechnet das Prüfungsamt dann diese BA-Arbeit den Studierenden als Zulassungsarbeit an.

Bei Lehramt für Realschulen hingegen wird die Themenvergabe und der Abgabetermin direkt von den Studierenden mit dem Lehrstuhl vereinbart. Die Studierenden schreiben dann daraufhin das Examen an einem der vom Ministerium festgesetzten Termine. Nach Korrektur wird das Prüfungsamt schriftlich vom Ministerium benachrichtigt, welche Studierenden das Examen bestanden haben. Für diese Personen erfasst das Prüfungsamt dann den Abschluss Staatsexamen in CO und rechnet zeitgleich auch dort die Zulassungsarbeit als Bachelorarbeit. In diesem Fall muss der Lehrstuhl in CO nicht tätig werden.